Bootfahren in Holland – Vorschriften

Die Voraussetzungen für Bootfahren in Holland sind nahezu ideal. Es gibt eine fast einzigartige Infrastruktur: Sehr zahlreiche für Sport- und Hausboote nutzbare Wasserwege, Flüsse, Kanäle, Seen und auch das Meer. Zu erwähnen sind die vorbildlichen Binnenwasserwege, die sich kreuz und quer durchs Land ziehen, insbesondere in der Provinz Friesland. Generell gibt es zahlreiche Anlegemöglichkeiten und Häfen, die alle notwendigen Annehmlichkeiten bieten. Einen guten Überblick geben z.B. die Bücher “Mit dem Hausboot durch Holland: Die Friesische Seenplatte und der Großraum Amsterdam. Mit 22 Tourentipps für die Niederlande.“* und “Friesland: Zwischen Ems, IJsselmeer, Waddenzee und IJssel. Mit Twenterevier und Route durch das Veen“.

Bootfahren in Holland ohne Führerschein

Führerscheinfrei sind Boote, die kürzer als 15 Meter sind und die nicht schneller als 20 km/h fahren können. Trotzdem sollte man nicht ganz ohne Kenntnisse fahren, denn sonst könnte der verdiente Urlaub urplötzlich doch in Stress ausarten. So kann sich für Hausboot-Neulinge ein Blick in das Buch “Charterfibel: Hausbootwissen für Einsteiger. Mit der neuen Charterbescheinigung” lohnen. Einen Bootsführerschein zu besitzen schadet natürlich auf keinen Fall für das Bootfahren in den Niederlanden.

Deutsche Sportbootführerscheine in den NL

a) Der deutsche Sportbootführerschein Binnen

wird anerkannt, wenn er nach dem 01.04.89 ausgestellt wurde.

Er ist gültig für die Binnengewässer in den Niederlanden, aber nicht gültig für das Ijsselmeer, Markermeer, Ijmeer, die Waddenzee, die Ems und den Dollard, die Oosterschelde und die Westerschelde. Für diese Gebiete wird der Sportbootführerschein See oder das Sportschifferzeugnis E benötigt. Mit dem Sportschifferzeugnis E kann man in Deutschland Yachten bis 25 Meter Länge führen. Ausgenommen sind Binnenschifffahrtsstraßen, für die eine besondere Streckenkunde benötigt werden.

b) Der deutsche Sportbootführerschein See

wird anerkannt, wenn der Führerschein nach dem 01.01.74 ausgestellt wurde.

Der Sportbootführerschein See ist gültig für alle holländischen Wasserstraßen. Das Sportschifferzeugnis wird ebenfalls für das Bootfahren in Holland anerkannt.

Generell werden andere bzw. ältere Führerscheine in den Niederlanden nicht anerkannt. Bestimmte Führerscheine können in Deutschland umgeschrieben werden. Es wird z.B. dringend empfohlen, den Befähigungsnachweis der ehemaligen DDR umschreiben zu lassen. Auskunft zur Führerscheinumschreibung erteilen die jeweiligen Fachstellen.

Auf die Sportbootführerscheine kann man sich im Übrigen sehr gut vorbereiten mit den Büchern

Links zum Sportbootführerschein

Sportbootführerschein Binnen Segel/Motor: Mit offiziellen Prüfungsfragen und
Sportbootführerschein See: Mit amtlichen Fragenkatalog.

In diesen Büchern findet man alle notwendigen Informationen gut aufbereitet und sie liefern das Hintergrundwissen für die Prüfung. Die Prüfungsfragen kann man auch sehr gut mit Hilfe einer App üben:

Bootfahren in Holland: Registrierungspflicht und Bootspapiere

Fährt man mit dem eigenen Boot in Holland, gibt es weitere Regelungen zu beachten. Boote unter 20 m Länge, die schneller als 20 km/h fahren können, müssen ein Kennzeichen haben. Dabei gilt: Das Kennzeichen muss gut erkennbar sein mit dunklen Buchstaben auf hellem Hintergrund oder umgekehrt. Die amtlichen und amtlich anerkannten deutschen Kennzeichen sind in den Niederlanden gültig.

Das Kennzeichen des Bootes muss in mindestens 20 cm hohen, 10 cm breiten und 2 cm starken lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern an beiden Bugseiten des Bootes angebracht sein. Falls das nicht geht, sind mindestens 10 cm hohe Buchstaben mit 6 cm Breite und 1,5 cm starken Buchstaben zu wählen. Der Name und die Adresse des Eigners ist gut sichtbar am Boot außen oder innen anzubringen.

Mindestalter

Ein Hausboot darf man ab 16 Jahren steuern. Kann das Boot allerdings schneller als 20 km/h fahren, muss der Schiffsführer mindestens 18 Jahre alt sein und den Sportbootführerschein besitzen. Für kleine offene Motorboote, die nicht länger als 7 m und langsamer als 13 km/h sind, muss der Schiffsführer mindestens 12 Jahre alt sein. Für Segelboote unter 7 m Länge, Ruder-, Paddelboote und Boote, die ausschließlich durch eigene Muskelkraft bewegt werden, gibt es kein Mindestalter.

Erforderliche Dokumente an Bord

Die Dokumente, die an Bord einer Motoryacht oder eines Hausbootes sein müssen, sind klar geregelt. Charterurlauber werden die meisten erforderlichen Dokumente allerdings bereits an Bord vorfinden.

– Falls erforderlich, müssen die nötigen Führerscheine oder Patente an Bord mitgeführt werden, ebenso gegebenenfalls das Funkzeugnis. Ausserdem muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit an Bord sein.

– Eigentumsnachweis für das Schiff. Der Internationale Bootsschein (IBS) und das Flaggenzertifikat vom BSH werden als Eigentumsnachweis anerkannt. Gegebenenfalls wird ein Schiffsbrief oder –attest benötigt (bei Schiffen mit mehr als 10 t Wasserverdrängung für Binnen, ab 15 m Länge für See).

– EU-Konformitätserklärung (CE Zeichen). Alle Boote, die nach dem 15.06.1998 erstmals in Verkehr gebracht worden sind, benötigen eine CE-Konformitätserklärung. Ausnahme sind selbstgebaute Boote.

–  Ein EU-Mehrwertsteuernachweis ist vorgeschrieben für alle Boote, die nach dem 01.01.1985 in Betrieb genommen wurden. Die Erkärung des Verkäufers, dass er Mehrwertsteuern bezahlt hat, ist wertlos. ‘
Update 1.1.2020: Laut der Zeitschrift Boote-Magazin muss (eigentlich) der Zoll nachweisen, dass das Boot nicht versteuert wurde.

– Bei schnellfahrenden Booten muss eine Bescheinigung über die gültige Haftpflichtversicherung vorliegen (die Mindestdeckkungssumme beträgt 567225 Euro für einen Schadensfall). Empfohlen wird eine Haftpflichtversicherung für alle Boote. Außerdem sind bei schnellfahrenden Booten Bootspapiere über die erfolgte Registrierung, z.B. der IBS mitzuführen.

– Wenn eine UKW-Funkanlage vorhanden ist, muss das Funkzeugnis sowie die Zulassungsurkunde und das Handbuch Binnenschiffahrtsfunk mitgeführt werden.

– Das Binnenvaartpolitiereglement (BPR) oder der ANWB Wateralmanak Teil 1 mit den Gesetzestexten Holländische Binnengewässer und den Sprechfunk-Vorschriften.

Vorschriften zur Ausrüstung – gilt für alle Boote (lediglich nicht für kleine offene Boote)

Für alle Boote gilt: Es muss ein Anker an Bord sein, je eine Rettungsweste pro Person, eine rote Flagge und rotes Licht als Notsignal, wenn möglich Navigationslichter und für Segler unter Motor als Signalkörper ein schwarzer Ankerball / Kegel. Schnelle Boote müssen zusätzlich mit einem Feuerlöscher und einer Quickstop-Vorrichtung ausgerüstet sein sowie eine solide Steueranlage und einen Auspuff mit Schalldämpfer haben.
Zur eigenen Sicherheit wird außerdem empfohlen, eine Erste-Hilfe-Ausrüstung bzw. einen Verbandskasten an Bord zu haben, sowie Paddel, Rettungsring und Taschenlampe.

Almanak 1 und 2
Almanak 1 und 2

Wichtige Regeln

Die Regelungen zum Bootfahren in Holland auf den einzelnen Wasserstraßen sind jeweils im ANWB Wateralmanak 2 detailliert beschrieben. Wer öfter in Holland unterwegs ist und größere Gebiete befährt, kann auch sehr gut die iPad-App Biggerworks Wasserkarten (hieß früher ANWB-Wasserkarte) benutzen, die alle Wasserkarten sowie die Informationen aus dem Wateralmanak 2 beinhaltet.

Unser Wateralmanak hat seinen festen Platz am Steuerstand, und wir werfen normalerweise mehrmals täglich einen Blick hinein, um uns über die jeweils geltenden Regelungen für den Wasserweg, den wir gerade fahren, zu informieren.

Generell gilt beim Bootfahren in Holland: Die Höchstgeschwindigkeit beträgt meist 20 km/h. Auf jeden Fall sollte man die eigene und die Sicherheit der anderen gewährleisten und gute Bootsmannschaft walten lassen: Beim Schnellfahren muss der Abstand zu Bade-, Anlegestellen und zum Ufer mindestens 50 m betragen. Auf dem Ijsselmeer muss beim Schnellfahren der Abstand mindestens 250 m zum Ufer betragen und ist nur außerhalb des betonnten Fahrwassers erlaubt.  Bei einem Abstand von unter 50 m zum Ufer oder bei verminderter Sicht beträgt die Höchstgeschwindigkeit  9 km/h, in Umweltschutzgebieten nur 6 km/h.

In der Nähe von Regatten ist Schnellfahren nicht erlaubt. Wird stehend schnellgefahren, gibt es für die eigene Sicherheit die Pflicht, eine Rettungsweste anzulegen.

Die Alkoholgrenze beim Bootfahren in Holland beträgt 0,5 Promille.

Beim Wasserskilaufen muss zusätzlich ein Beobachter an Bord sein. Hier gilt: 0 Promille Alkohol für alle!

Als Bootsurlauber ist man zwar meistens bestrebt, den Berufsschiffen aus dem Weg zu gehen, aber für den Fall des Falles sollte man die entsprechenden Regeln kennen:

Mit Inkrafttreten des neuen Binnenvaartpolitiereglement in 2005 gilt die „Steuerbordregel“, unabhängig von der Größe der Schiffe. Wenn ein Schiff die Steuerbordseite beim Begegnen, Kreuzen oder Überholen hält, hat es Vorfahrt.

Die blaue Tafel

Wenn ein Großfahrzeug in Bergfahrt die blaue Tafel zieht, müssen auch Sportfahrzeuge darauf reagieren und an der Steuerbordseite passieren.
Zusammengefasst lässt sich für den Binnenbereich der NL folgendes sagen: In den Gebieten, in denen die niederländische Binnenschifffahrtspolizeiordnung (BPR) gilt, hat das kleine Schiff die geführte blaue Tafel zu beachten und sich entsprechend zu verhalten. In den Gebieten, in denen die niederländische Rheinschifffahrtspolizeiordnung (RPR) gilt, ist dahingegen festgelegt, dass kleine Schiffe großen Schiffen immer ausweichen müssen.

Passagierschiffe unter 20 m Länge sind Großfahrzeuge. Dieses zeigen sie mit einem speziellen gelben Zeichen. Hierzu gehört auch die Braune Flotte. Schlepper zählen nur dann als Großfahrzeuge, wenn sie schleppen.

Generell sollen Sportboote so weit wie möglich auf der Steuerbordseite fahren. Abweichende Vorschriften gibt es für die Geldersche Ijssel, Boven-Merwede, Neder-Rijn und Pannerdensch.

Bootfahren in Holland
Segeln in den NL

Segelschiffe

Für Segelboote gibt es je nach Gebiet weitere Vorschriften. Beispielsweise ist das Segeln streckenweise auf stark befahrenen Kanälen verboten. Das Segelschiff muss einen Motor besitzen, der eine Fahrt des Schiffs unter Motor von mindestens 6 km/h ermöglicht.

Wenn Funk an Bord ist

Manche Strecken dürfen nur mit eingeschaltetem Funkgerät gefahren werden. Die niederländische Wasserschutzpolizei überprüft das, indem sie ein Boot anruft! Kommt keine Antwort, droht eine Strafe. Bei verminderter Sicht (Sicht unter 500 m) sind sogar 2 Funkgeräte vorgeschrieben. Außerdem ein Radargerät, das für die Binnenschifffahrt zugelassen ist.

Das betrifft zwar weniger die Bootfahrer, aber erwähnenswert ist, dass Schwimmen in Häfen und auf deren Zufahrtswegen verboten ist. Verboten ist das Schwimmen auch in Fahrrinnen, in der Nähe oder unter Brücken sowie in der Nähe von Fährstrecken.

Literaturvorschläge/ Unsere Rezensionen ausgewählter Reiseführer

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160 Gedanken zu „Bootfahren in Holland – Vorschriften“

  1. Liebes Redaktionsteam,
    ich fahre einen Verdränger mit 8,350m Länge und ca 13 KM/h Vmax. Ich habe keinen Sportbootführerschein See und kein Funkgerät an Bord.
    Darf ich mit meinem Boot das Ijsselmeer und Markermeer befahren oder nicht?

    Ich kann die Rechtsgrundlage dafür einfach nicht finden und wäre sehr Dankbar über eine Antwort.

    Antworten
    • Hallo, das Boot ist nicht führerscheinpflichtig, auch nicht auf dem Ijsselmeer. In den Niederlanden ist auch kein Funkgerät für die Freizeitfahrt vorgeschrieben.
      Viel Spaß im Ijsselmeer.

      Antworten
  2. Einen schönen, guten Abend!
    Es geht nicht um einen Sportführerschein, aber vielleicht hat ja trotzdem jemand in dieser erlauchten Runde eine Antwort auf meine Frage !?
    Weiß jemand ob das Tragen einer Rettungsweste für Ruderboote in den NL Pflicht ist? Ich möchte auf eine Wanderrudertour von Utrecht nach Amsterdam und zurück fahren.
    Würde mich über eine Info freuen! Ich habe es versucht zu googeln, hatte aber (bisher) keinen Erfolg!

    Antworten
    • Hallo, für die Besatzung von Ruderbooten gibt es keine Pflicht, eine Schwimmweste zu tragen.

      Das gilt nur dann verpflichtend, wenn man ein „schnelles“ Motorboot im Stehen steuert (auch dann, wenn man langsam fährt).

      Allerdings kann es manchmal lebenswichtig sein, eine Weste je Person an Bord zu haben. So wäre eine vierköpfige Familie 2022 nicht im Haringsvliet ertrunken, hätte es Rettungswesten an Bord des Leih-Ruderbootes gegeben.

      Viel Spaß bei dem Törn!

      Antworten
  3. Guten Abend,
    ich besitze ein 4,5 Meter langes Schlauchboot (Intex Mariner 4), welches ich mit einem 1,5PS starkem Elektromotor antreibe. Damit sind gut 10km/h erreichbar.
    Damit sollte ich ohne Führerschein und Papieren in Holland fahren dürfen.
    Jedoch würde ich sehr gerne in den Kanälen von Utrecht damit fahren, da ein Freund von mir dort studiert.
    Ist das einfach so möglich?
    Vielen Dank schonmal für die Antwort und die ganze Aufklärung.

    Antworten
    • Hallo, dafür ist das Schlauchboot gut geeignet.
      In den Kanälen Utrechts darf man es fahren, es sei denn, es ist ggf. an bestimmten Stellen durch ein Schild/ einen Hinweis explizit nicht erlaubt.
      Viel Spaß

      Antworten
  4. Guten Tag.
    Ich habe ein Schlauchboot 3 Meter und einen Benzinmotor 15 PS. Ich möchte nach Holland fahren, um auf einem Boot zu fischen. Sollte es für so einen Motor eine Sondergenehmigung geben. Und ist es möglich, mit einem solchen Boot auf den Seen in Holland zu fischen? Herzlichen Dank

    Antworten
    • Hallo, wahrscheinlich meinen Sie, ob Sie führerscheinfrei fahren dürfen? Nein, das Boot ist schneller als 20 km/h und damit führerscheinpflichtig.

      Antworten
  5. Hallo Zusammen.
    Erstmals viele Grüsse aus der Schweiz am Bodensee.
    Entschuldigt wenn ich das eine oder andere bereits gesagte nochmals frage. Bin zum ersten Mal auf Eure Website gestossen und bin begeistert!
    Nun zu meinen Fragen:
    Wir planen mit unserem Motorboot ( Amt 190 BR / 6m lang mit Suzuki 100 PS Aussenborder) nächsten Juli zwei Wochen die Gewässer ums Tjeuekemeer und Ijsseelmeer zu erkunden. Ich selber habe das Bodenseeschifferpatent / Binnengewässer sowie den Internationalen Bootsführerschein.
    – Boot ist Kat. C / Küstennahe Gebiete / Damit müsste ich das Ijsselmeer befahren dürfen oder?
    – Boot ist in der Schweiz eingelöst – Muss ich nun für die zwei Wochen eine Vignette in Holland kaufen und lösen?
    – Wie sind so Eure Erfahrungen betreffend spontanen Fahrten / Früher Abend, zum Beispiel nach Lemmen etc, um etwas essen zu gehen. Sind die Chancen für einen Kurzliegeplatz im Juli vorhanden oder eher schwierig?
    – Wir planen unsere Touren jeweils von Echtenerbrug aus : mein Navi sagt mir jeweils ca. 1 Stunde Fahrzeit mit etlichen Brücken voraus: sind diese Brücken automatisch und bis in die Abendstunden befahrbar? Vor allem wenn wir in Lemmen essen gehen wollen und nachher noch zurückfahren wollen…

    Vielen Dank, Freue mich auf Eure Tipps 🙂

    Viele Grüsse aus Romanshorn am Bodensee

    Edi

    Antworten
    • Bitte beachten, das viele Gewässer in den Niederlanden schon nicht mehr mit einem Binnenführerschein befahren werden dürfen – hier ist der See-Schein erforderlich!

      Antworten
  6. Hallo,

    ich bin absoluter Motorbootneuling und muss einmal dumm in die Runde fragen.
    Ich mache mit der Familie nächstes Jahr im Landau de Reeuwijkse Plassen Urlaub und möchte ein mit 6PS motorisiertes Schlauchboot mitnehmen. Nun steht da Motorboote mit einer Maximalgeschwindigkeit von 6 km/h sind erlaubt. Mit den 6PS kann ich aber schon schneller fahren. Bedeutet das nun das ich nur aufpassen muss nicht schneller als die 6 km/h zu fahren oder muss ich die Motorisierung entsprechend klein anpassen ? Werde daraus irgendwie nicht schlau. Im Park habe ich auch schon angerufen und keine verwertbare Antwort bekommen.
    Wollte mir nur ungern noch einen kleineren Motor zulegen.

    Antworten
  7. Hallo.
    Ich habe einen KDF 166 Schwimmwagen. Das Teil ist knapp 4m lang und 10kmh schnell (im Wasser) Damit sollte ich wohl auch ohne Bootsführerschein inns wasser dürfen???

    Gruß H.Gebhardt

    Antworten
    • Hallo, für Deutschland gilt: Führerscheinfrei, falls weniger als 15 PS außer auf bestimmten Wasserstraßen wie z.B. Rhein.
      Für die NL: Führerscheinfrei, wenn langsamer als 20 km/h und kürzer als 15 m.

      Grüße, Frank Beer

      Antworten
  8. Hallo,
    ich habe ein Boot (4,5m, 50 PS) mit WSA Kennzeichnung und möchte gelegentlich damit in die Niederlande fahren (Trailern). Verfüge auch über den SBF See und Binnen. Kann ich so damit, wo es möglich und erlaubt ist, das Boot zu Wasser lassen, oder gibt es aus amtlicher Sicht (Nachweise, Kennzeichnung, Anmeldung etc.) noch etwas zu beachten.
    Gruß
    Achim

    Antworten
    • Hallo Achim, nein, normalerweise ist es recht unkompliziert. Von „Naturrampen“/ nicht offiziellen Stellen, rate ich ab. Hier werden meistens kleine, leichte Boote ins Wasser gebracht.
      Einige Rampen, z.B. in Häfen müssen für die Nutzung bezahlt werden. Meistens kann man auch das Gespann dort parken.
      Am besten vorher beim Inhaber informieren, dann gibt es keine Überraschungen.
      Viel Spaß in den NL!

      Antworten
  9. Hallo, sehr informative Seite!
    Ich möchte mit meiner Etap20 mit 6PS Außenborder auf dem Ijselmeer segeln. Ich bin im Besitz vom SBF Binnen Segel-Motor. Nun habe ich gelesen, dass man in Holland Boote unter 15m und und 20kmh ohne Führerschein fahren kann. Ich auf einer Bootsverleih Webseite gelesen das Segelschiffe mit z.B. 10m und 15Ps Motor als führerscheinfrei zu fahren angeboten werden. Ich denke aber hierbei, dass ich mit einem 10m langen Schiff und 15PS Motor schneller fahren kann als 20kmh. Kann hier jemand was zu sagen?
    Lg
    Achim

    Antworten
    • Hallo,
      ich glaube nicht, dass das Segelschiff mit der Motorisierung über 20 km/h fahren kann.
      Unser Segelnachbar mit seinem 9 m Segler und 20 PS Einbaudiesel schafft keine 20 km/h.
      Das sollte also kein Problem bzgl. der 20 km/h-Regelung sein.
      Viel Spaß!

      Antworten
  10. Hallo,
    nochmal eine Frage zur 20 km/h-Grenze zur Führerscheinfreiheit. In den Niederlanden werden Boote im Bereich um 4,5 Meter Länge und Bootsgewicht 250 bis 350 kg, ausgestattet mit 10 PS Motoren führerscheinfrei vermietet, die je nach Personenzahl deutlich über 20 km/h erreichen. Auch bei einigen Bootshändlern wird in den Onlineangeboten zu einigen leichten Booten (z.B. Whaly 370, 144 kg) darauf hingewiesen, dass diese bis 10 PS lizensfrei gefahren werden können. Kann man sich auf solche Informationen verlassen? Wird ggf. auf die Bootsvermieter Rücksicht genommen? Ich würde gern ein 4,50 Boot. 310 kg mit 10 PS anschaffen, führerscheinfrei. Nach den o.g. Angaben, wäre das ja unproblematisch in der Realität!? Vielen Dank!

    Antworten
    • Hallo.
      Wahrscheinlich geht es gut. Nur kann man keinen Anspruch aus den Vermietpraktiken ableiten.
      Es mag auch einige ohne Führerschein geben, die ihr Boot noch höher motorisieren. Aber:
      Wenn die Polizei eine zu hohe Geschwindigkeit bemängelt oder nachweist, hat man teures Pech …

      Antworten
    • Ich würde dringend empfehlen, für das Führen eines solchen Bootes den entsprechenden SBF Binnen/See zu machen. Solange nichts passiert, ist alles fein. Passiert jedoch eine Havarie, bei der vielleicht auch noch Menschen geschädigt wurden, kommt man in gehörige Schwierigkeiten, da Versicherungen bei fehlendem Befähigungsnachweis die Haftung begrenzen oder sogar ablehnen können. Und auch vorm Seegericht muss man in einem solchen Fall belegen können, dass man über die ausreichenden Kenntnisse zum Führen des Bootes verfügt hat. Spätestens da denkt man dann: Hätte ich doch rechtzeitig diesen blöden Schein gemacht…

      Antworten
  11. Hallo,
    eine sehr informative Internetseite!
    Diesen Sommer habe ich gefallen am Boots fahren gefunden, darauf hin habe ich einen SBF-Binnen gemacht.
    Nun spiele ich mit den Gedanken mir ein kleine offenes Boot mit ca. 50 PS zu kaufen und es im Sommer im Revier Maasplassen dauerhaft liegen zulassen und dort zufahren.
    Nun habe ich einige Fragen, zu Punkten die nicht so richtig verstanden habe.
    1.) Soweit ich das verstanden habe, muss ich wegen der 20 km/h Regel in Niederlande, das Boot registrieren und versichern. Kann ich das Boot in Deutschland registrieren und dann das Boot mit den entsprechen Kennzeichnung versehen? Oder muss ich das Boot nochmal in den Niederlande registrieren?
    2.) Zur EU-Mehrwertsteuernachweis – das habe ich noch nicht richtig verstanden. Ich muss ein Beleg haben, das wenn das Boot nach 1985 gekauft wurden ist – die MwSt. in der EU bezahlt wurden ist? Also im besten Fall, die original Rechnung oder wie macht man das?
    3.) Einen UKW Funkanlage ist nicht nötig aber empfehlenswert? Aber dann nur mit gültigen Schein?
    4.) Was ist als Neuling noch zubeachten?
    Vielen Dank und Gruß

    Antworten
    • Hallo Henk, sehr gute Entscheidung!

      Zu 1.) Das Boot sollte in Deutschland angemeldet werden. Möglich ist das zum Beispiel beim WSA in Köln, beim ADAC oder bei einem Boots-Verband.
      Nur einmal registrieren lassen. Alles andere wird verwirrend und ist unerwünscht.

      Zu 2.) Wurde das Boot vor dem 1.1.85 in Verkehr gebracht, muss man keine Mehrwertsteuerzahlung nachweisen. Diese wird dann vorausgesetzt.
      Nach dem 1.1.85 gilt: Es muss der Originalvertrag mit ausgewiesener bezahlter Umsatzsteuer in den Besitz des neuen Eigners übergehen, damit dieser beweisen kann, dass die Mehrwertsteuer bereits bezahlt wurde. Eine persönliche Bestätigung des Vorbesitzers zählt nicht.
      Es ist nicht automatisch so, dass die Umsatzsteuer bei Kauf bezahlt werden. Etwa dann nicht, wenn eine Unternehmung kauft, was gerade bei großen Schiffen nicht ganz unüblich ist.

      Zu 3.) Ist nicht nötig. Ist aber vorteilhaft, wenn man den Funkverkehr mithören kann. So erfährt man, wie Berufsverkehr reagiert, man kann bei Problemen schnell auf sich aufmerksam machen und so weiter …
      Ja, man muss einen entsprechenden Funkschein machen.

      Zu 4.) Man lernt nie aus. Vielleicht erst mal das Boot vor Kauf von einem Sachverständigen/ Monteur/ jmdn, der etwas davon versteht, prüfen lassen?

      Good Luck!

      Antworten
  12. Ein maritimes hallo in die Runde,
    wir wollen mit unserem Beiboot, Schlauchboot 3,10 mtr. mit 15 PS, nach Veere in den Urlaub. FS sind alle vorhanden, Binnen und See.
    Unsere Frage zur Registrierung: Schlauchboot vorne auf der Scheibe: Tender to Calypso, am Heck: MYCB (für Motor-Yacht-Club-Bingen) und Bingen.
    In Deutschland reicht das, in den Niederlanden auch?
    Danke und Gruß

    Antworten
  13. Hallo,
    Habe jetzt alle Kommentare durchgelesen aber leider werde ich nicht so wirklich schlau, habe vor mir ein gfk Boot zu kaufen was 4.15 lang ist und ca 150k wiegen soll laut Verkäufer, ich habe ein 6psYamaha 4takter , ich lese immer das generell bis 5 ps keine Probleme geben wird, aber ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher ob ich nicht über die 20 km/h komme? Mit meinen 6 ps

    Antworten
  14. Hallo zusammen,
    kleine Klugscheißer-Runde: “Das” Sportschifferpatent gibt es nicht, gemeinhin werden SKS, SHS und SSS darunter zusammengefasst. Also eines der drei reicht AUCH als Befähigungsnachweis, aber nur, weil die jeweilige Voraussetzung für den Erwerb der SBF See ist.
    Und bitte beachten: Wenn in Holland ein Boot führerscheinfrei gefahren werden darf (oder auch auf dem Gardasee, sehr beliebte Diskussion), dann gilt diese Regelung fast immer nur für Menschen mit inländischem (in diesem Fall niederländischem oder italienischem) Pass. Für Menschen mit einem deutschen Pass gilt auch im Ausland das deutsche Führerscheinrecht. Wer ohne gültigen Führerschein z.B. einen Unfall baut, nach deutschem Recht für das Führen des Fahrzeuges aber einen Führerschein benötigt hätte, (z.B. mehr als 15 PS), der hat dann schlechte Karten.
    cheers

    Antworten
    • Vielen Dank für den Kommentar. Gemeint war das Sportschifferzeugnis E, das auf den FS Binnen aufbaut und auch im Ausland für Sportyachten bis 25 Meter Länge anerkannt ist (außer auf Binnenschifffahrtsstraßen, die eine Streckenkunde verlangen).

      Was Italien angeht, stimme ich uneingeschränkt zu.
      Hierfür ist ein Führerschein für Bootfahrer mit Wohnsitz außerhalb Italiens erforderlich (also auch für Italiener, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben): Angesprochene Bootsführer müssen einen Führerschein besitzen, der in dem Land des Wohnsitzes gültig ist bzw. dort gemacht wurde.
      Das ergibt sich aus dem italienischen Artikel 34 des Ministerialerlasses Nr. 146 vom 29.7.08 in Verbindung mit dem Dekret 182 vom 2.8.16.

      Für die Niederlande ist mir keine entsprechende Vorschrift bekannt. Wenn in den NL ein Unfall in einem führerscheinfreien Boot von jemanden ohne FS verursacht wird, dann wird gewöhnlich die Schuldfrage gestellt und entsprechend Recht gesprochen. Hier geht es zur zuständigen (Gerichts-) Stelle in den Niederlanden.

      Zur Aussage “Für Menschen mit einem deutschen Pass gilt auch im Ausland das deutsche Führerscheinrecht”: Es gelten die Gesetze in dem jeweiligen Land! Zum Beispiel dürfte in den Niederlanden ein 16jähriger keinesfalls ein “Speedboot” fahren, in Deutschland schon.

      Es gibt Versicherungen für Charterer und für Schiffseigner (natürlich gibt es die auch für Bootseigner ohne Führerschein), um bei einem Schaden abgesichert zu sein, die absolut empfehlenswert sind.

      Natürlich ist es am besten, einen Führerschein zu machen. Allerdings kann die führerscheinfreie Regelung dazu beitragen, dass Leute erst einmal unkompliziert nach einer entsprechenden Einweisung zum Bootfahren kommen und wahrscheinlich/hoffentlich später einen FS erwerben.
      Handbreit

      Antworten
  15. Guten Tag zusammen,

    wir haben uns im schönen Roermond ein Boot gekauft. Eine Bavaria mit zweimal 250PS, ich selber besitze den SBF See und Binnen.
    Wir würden trotz unseres ständigen Wohnortes in der BRD, dass Boot in den NL und folglich unter NL Flagge führen…
    Was müssen wir nun Zwecks Registrierung tun?
    und wo?

    Lieben Dank und Lob an die Seite & immer eine Hand voll Wasser unterm Kiel:)
    Thomas

    Antworten
    • Hallo Thomas,

      ich habe zwar selber Bekannte, die ihr Boot in den NL angemeldet hatten, allerdings sagt mir folgende Seite aktuell etwas anderes:
      https://www.rdw.nl/particulier/voertuigen/vaartuigen/nieuw-of-gebruikt-vaartuig/inschrijven-vaartuig-dat-geen-nederlandse-registratie-heeft
      Demnach ist es nicht möglich, wenn man keinen Wohnsitz in den NL hat.
      Am besten geht ihr selbst zu einer Filiale der ANWB und fragt dort, ob man als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland sein Boot in den NL anmelden kann.

      Viel Erfolg!

      Antworten
      • Hallo Bootssaison!

        Auf dem von Ihnen genannten Link gibt es einen Abschnitt “Ik woon in het buitenland” (“Ich wohne im Ausland”). Dort wird genau beschrieben, wie sich Ausländer ohne holländischen Wohnsitz registrieren.

        Der Unterschied scheint zu sein, dass Ausländer ohne holländischen Wohnsitz eine Online-Vorregistrierung machen, per Mail zugeschickt bekommen, diese ausdrucken und damit sowie mit einem Identitätsnachweis (Reisepass) für die Registrierung in einem der Büros in Holland einfinden müssen.

        Alles etwas aufwändiger, aber die Registrierung steht demnach auch Ausländern ohne Wohnsitz in Holland zur Verfügung.

        Antworten
        • Hallo Kay, vielen Dank für die Rückmeldung. Wir drücken die Daumen.

          Lass’ uns bitte nach Abschluss wissen, wie es weitergegangen ist.
          Schöne Feiertage.

          Antworten
    • Hallo Thomas,
      wir sind in einer ähnlichen Situation. Unsere Segelyacht liegt in der Marina Volendam am Markermeer.
      Das Schiff läuft unter deutschem IBS und damit unter deutscher Flagge. Maßgeblich für die Flaggenführung ist in dem Fall, in welchem Land der Eigner lebt.
      Bei uns steht also vorn am Bug eine In Deutschland erteilte IBS Nummer, am Heck weht sie Deutsche Nationale, unter der Steuerbord Saling weht die NL Gastlandflagge, und auch die Ship Station Licence der Funkanlage ist von der deutschen Bundesnetzagentur erteilt. Aber, am Heck steht Ala Heimathafen VOLENDAM.

      Antworten
  16. Hallo,
    mit Begeisterung lese ich die vielen Tips und Informationen!
    Vielen Dank dafür! Ich war noch nie mit meinem Boot ( Fiberline G16 mit 60PS Yamaha Ab) in den Niederlanden.
    Ich besitze SBF See und auch Binnen.
    Eigentlich besitze ich alle Voraussetzungen für einen Urlaub dort.
    Was ich nicht verstehe ist, wie das mit dem EU Mehrwertsteuernachweis gemeint ist.
    Für eine Info diesbezüglich wäre ich dankbar.
    LG
    Andre Sutek

    Antworten
    • Hallo Andre, damit ist folgendes gemeint:
      Jedes Boot, das nach dem 1.1.1985 in Verkehr gebracht wurde (in Verkehr = z.B. Kaufdatum) muss einen Nachweis besitzen, dass in einem EU-Mitgliedesland dafür die Mehrwertsteuer bezahlt wurde.

      Zum Beispiel: Der Erstbesitzer, ein Niederländer mit Wohnsitz in den Niederlanden, kauft am 8.1.1999 in den Niederlanden sein nagelneues Boot beim Händler. Anhand der Rechnung des Händlers geht hervor, dass die Mehrwertsteuer bezahlt wurde. Der Erstbesitzer verkauft sein Boot am 15.6.2020. Der Zweitkäufer erhält die Originalrechnung des Erstkäufers und kann somit beweisen, dass die Mehrwertsteuer abgeführt wurde. Genaue Informationen finden sich hier: https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/mb_zollbestimmungen_schiffsfuehrer_wassersport.pdf?__blob=publicationFile&v=7

      Wurde das Boot vor 1985 in Verkehr gebracht, benötigt man keinen Nachweis.

      Ich hoffe, es ist klarer geworden.

      Viel Spaß beim Bootfahren

      Antworten
  17. Hallo,
    tolle Seite mit guten Tipps .Ich besitze eine “Inshore Power Yacht Skipper” Liezens aus UK.War viel im Ausland unterwegs und deswegen ergab es sich diesen Schein zu erwerben.Konnte mit diesen Schein im Mittelmeer und auf den Kanaren problemlos ein Boot bewegen bzw. überall .Leider wusste ich nicht ,dass ich mit Wohnsitz in DE hier kein Boot fahren darf! Ist dies in NL möglich evtl.unter NL Flagge ?Das Boot wäre unter 15m lang ,aber über 20 KM/H schnell. Vielen Dank!
    Andreas

    Antworten
    • Hallo, ich befürchte, auch die niederländische WSP setzt den für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland erforderlichen BFS voraus 🙁
      Ansonsten könnte man bei der Führerscheinstelle nachfragen, ob der ausländische Schein umgeschrieben werden kann.
      Viel Erfolg damit!

      Antworten
      • Vielen Dank für die Antwort! Umschreiben funktioniert leider auch nicht und es muss für den DE Schein auch alles neu gemacht werden inkl. aller Funklizenzen.Glücklicherweise habe ich nicht auch noch den Master gemacht,weil dann wäre es noch ärgerlicher .Wenn jemand evtl. noch eine Idee hat,wäre ich sehr dankbar,denn es war ja auch alles nicht so preiswert .Vielen Dank

        Antworten
  18. Hallo,
    wir haben uns ein Kajütboot (10x3m, 130 PS weniger als 20km/h) gekauft.
    Ich habe keinen SBF, möchte aber gerne mal auf die NL Nordseeinseln fahren und ins Ijsselmeer.
    Dürfen wir das oder brauche ich einen SBF ??
    Markus von der Antike

    Antworten
  19. Hallo, wir wollen uns ein offenes 4 m Festboot mit 5 PS für das Ijsselmeer anschaffen. Diese Kombination kann nach Geschwindigkeitsberechnern mit geringer Zuladung schon ein wenig schneller als die erlaubten führerscheinfreien 20 km/h fahren. Kann das praktisch ein Problem werden oder interessiert sich die WSP generell nich für 5 PS Motorisierung?
    Vielen Dank Nikolas

    Antworten
    • Hallo Nikolas,

      generell gilt schon: Was schneller als 20 km/h fährt, ist führerscheinpflichtig. Bislang haben wir noch nichts gehört, dass bei einem ähnlichen Fall – 4 m Boot mit 5 PS, jemand belangt wurde.
      Die Polizei interessiert sich schon für 5 PS Boote: Besonders dann, wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten werden, Sog- und Wellenschlagvorschriften nicht beachtet werden usw.
      Gute Fahrt!

      Antworten
    • Sofern es kein schneller Verdränger ist bzw. das Schiff langsamer als 20 km/h ist, wird kein Führerschein für die NL benötigt.

      Antworten
  20. Hallo,

    undzwar besitze ich ein Boot was 15m lang ist und 420ps hat. Ich würde damit gerne in den Niederlande fahren. Leider fährt es schneller wie 20 km/h und einen Führerschein besitze ich auch nicht. Ist es möglich die Geschwindikeit des Boots runter zu drosseln (dies auch auf Papier nachweisbar) so das es 20 km/h fährt und ich ohne Probleme und auf legaler weise die gewässer in den Niederlanden befahren kann?

    Mit freundlichen Grüße

    Antworten
    • Möglich ist es bestimmt. Notfalls mit anderen Motoren 😉
      Sinnvoll wird das nicht sein. Wir raten dringend, einen Führerschein zu erwerben!

      Antworten
  21. Ich habe nicht alle Rezensionen gelesen, aber… was mir sofort aufgefallen ist, es wird geredet von Holland… statt die Niederlande, große Fehler. Auch nicht jeder Deutscher ist Bayer, oder Sachser.

    Übrigens, damals in Holland hat ich einen Zodiac 285, mit 8 PS, was bedeutete, Führerschein, Versicherung, Feuerlöscher an Bord, Hupe, weil… schneller als 20 kmh :”(

    Antworten
    • Umgangssprachlich sagt man Holland für die Niederlande. Auch die Niederländer sagen sehr gerne Holland, wenn Niederlande gemeint ist.
      Sie meinen wahrscheinlich folgendes: Es gibt Provinzen, die Holland enthalten. Noord- und Zuid-Holland. Aber eine Provinz Holland gibt es nicht.

      Der Grund für die “zweite Namensbezeichnung” Holland ist vermutlich die Werbung, die vor vielen Jahren der Fremdenverkehrsverein herausbrachte mit dem Slogan: Komm’ nach Holland!

      In diesem Sinne: Viele Grüße aus Holland 😉

      Antworten
  22. guten abend.
    habe auch ein kleines boot mit 2.5 metern und habe nur einen 2.5 ps motor und einen e motor hinter.
    brauche ich ausser anker und rettungswesten auch noch beleuchtung und oder ähnliches? bin absuluter neuling in der sache. mich interessieren zum zb. das veluwemeer und evtl die issel für alles andere ist mein boot eh viel zu klein!
    möchte mich ja natürlich an die regeln halten. lg danke im vorraus!

    Antworten
    • Hallo, Spaß wird es wohl bei ruhiger See machen, das Boot zu fahren. Paddel und die rote Flagge als Notsignal sollte an Bord sein. Beleuchtung ist vorgeschrieben zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Viel Spaß beim Fahren!

      Antworten
  23. Hallo,
    Eine Frage in die Runde. Wir würden gerne in Holland ein Boot kaufen Bj 1990 mit Holländischer Zulassung.
    Welche Papiere benötigen wir neben dem Kaufvertrag vom Verkäufer. Wie sieht es mit dem MwSt nachweis aus. Wir möchten das Boot in Deutschland anmelden.

    Antworten
  24. Hallo!

    Eure Homepage ist sehr informativ. Daumen hoch dafür!

    Leider bin ich mir aber nicht ganz sicher, welche Ausrüstung ich nun tatsächlich auf meinem kleinen
    Angelboot benötige. Vielleicht könnten Sie mir eine kurze Aufstellung allen zwingend benötigten Ausrüstungsgegenstände nennen. Ich fahre ein 4 Meter GFK-Boot mit 15 PS Motor.

    Vielen Dank im Voraus!

    Antworten
    • Ohne Gewähr: Paddel, je eine Schwimmweste für jede mitfahrende Person, rote Flagge, Quickstop, min. 2 Festmacher in ausreichender Länge und Anker.

      Antworten
  25. Hallo Frank…,

    vielen Dank für Deine schnellen Antworten…
    Beruhigt mich ein wenig… und wir freuen uns auf unseren Urlaub… in Holland 🙂

    Werde versuchen, nicht aufzufallen und nochmal Vorort nach entsprechenden Verhaltensregeln fragen… 😉

    Gruß
    Max

    Antworten
  26. Hallo,
    als erstes, eine sehr informative Seite…! Leider finde ich zu meinen Fragen nicht alle abschließenden Antworten und würde gerne an dieser Stelle folgende Fragen zum Boot fahren in Holland stellen:
    1. Mein Boot, ein Schlauchboot, ZODIAC 3.10 m / 6 PS! Würde die Geschwindigkeitsgrenze (für die Wasserschutzpolizei, WSP) überschritten? Habe keinen deutschen Bootsführerschein und bin das erste Mal in Holland unterwegs!
    2. Kennzeichnung am Rumpf (Schlauch) zwingend erforderlich? Ich habe eine Kennzeichnung (Art Nummernschild) auf den Paddeln am Heck! Natürlich kleiner als hier beschrieben! Bin mal von der WSP in DE darauf angesprochen worden, war aber kein Problem!?
    Vielen Dank für Eure Antworten…
    Mit freundlichem Gruß…

    Antworten
    • Hallo,
      zunächst: Alle Antworten sind ohne Gewähr 🙂
      Ich kann nicht vorherahnen, was die niederländische Polizei als führerscheinfrei interpretiert. Denn das hat viel mit Auslegung der Beamten zu tun. Es gibt Leute, die mit 9 PS ein 3 Meter Boot führerscheinfrei fahren und damit “durchkommen”.

      Vermutlich wirst Du keine Probleme bekommen.
      Aber: Wenn du tatsächlich schneller als 20 km/h bist und das gemessen wurde, hast Du ein Problem. Ob man rausgezogen wird zur Kontrolle, hängt auch manchmal mit dem Fahrstil zusammen. Da gucken die Holländer ganz gerne, ob einer viel Welle macht.
      Eine Kennzeichnung ist für Kleinfahrzeuge, die langsamer als 20 km/h und kürzer als 15 Meter sind, in den NL nicht vorgeschrieben.

      Wünsche einen schönen Urlaub
      Frank

      Antworten
      • Hallo und guten Tag ,
        nach dem meine Frau und ich gestern in Zandvoort waren und wir in kürze dort Urlaub machen wollen habe ich heute nach einem kleinem Boot geschaut . Dank Eurer Seite konnte ich einige Informationen sammeln . Ich kann es einfach nicht glauben . Ich kann also ( ohne Führerschein ) eine Motoryacht mieten mit bis zu 10 Schlafplätzen und 15 Meter länge die nicht schneller als 20 KM/H ist , aber für ein Schlauchboot mit 25 PS benötige ich einen Führerschein ? Ist das wirklich so ? Wünsche Euch noch einen schönen Sonntag . Gruß Michael

        Antworten
        • Hallo Michael, genau so ist es, solange es nicht gewerblich ist. Es geht nach Schiffslänge und Maximalgeschwindigkeit.
          Viel Spaß, Frank

          Antworten
  27. Hallo,
    ich habe ein Schlauchbot 260 lang mit 4 PS Motor gekauf. Ich will es auch beim ADAC registrieren lassen. Da die Registrierung wohl nicht mehr rechtzeitig klappt vor dem Urlaub in Holland würde ich gerne wissen ob das auch so möglich ist. Versichert ist das Boot. Angegeben ist das Boot mit 11km/h. Ich habe kein Bootsführerschein.
    Vielen Dank im Vorraus

    Antworten
    • Hallo, in den NL müssen (kleine) Boote >20 km/h angemeldet werden. Normalerweise gibt es auch bei 5 PS keine Probleme. Schönen Urlaub!

      Antworten
  28. Hallo,
    erstmal vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel. Ich habe nun eine Frage,
    ich würde gerne im August mit meinem 3,65 langen Schlauchboot mit 5PS 2 Takter Aussenborder in Giethoorn, genauer Overijssel mit dem Boot fahren. Hier sollte der Binnenführerschein gelten, oder?

    Viele Grüße
    Sascha

    Antworten
    • Hallo, der SBF Binnen ist ausreichend. Sollte ein SBF See vorhanden sein, wird dieser ebenfalls als Fahrerlaubnis anerkannt, sogar in ganz NL. Allerdings wird ein 5 PS Motor in den NL zumeist führerscheinfrei akzeptiert.
      Viel Spaß beim Fahren.

      Antworten
  29. Hallo zusammen,

    ist es eigentlich erlaubt außerhalb von Häfen im Hollands Diep und ähnlichen Seen, zu ankern und auf dem Boot zu übernachten?

    Antworten
    • Hallo, generell ist Ankern überall dort erlaubt, wo es nicht verboten ist. Bitte im Almanak nachsehen für die jeweilige Location.
      VG

      Antworten
  30. Hallo,
    eine wirklich tolle Seite, sehr informativ, Fragen die ich hatte haben sich eigentlich schon erledigt.
    Mich interessieren noch günstige Marinsas im Kreis Limburg, vielleicht gibts dazu noch ein paar Infos.
    danke , Volker

    Antworten
    • Hallo Volker, danke fürs Lob. Wenn mit Kreis Limburg das in Deutschland gemeint ist: Ist leider nicht unser Revier, sorry. Vielleicht gibt jemand eine Antwort.
      VG

      Antworten
  31. Danke für die Möglichkeit, auf dieser super Seite posten zu dürfen.

    Wie verhält es sich mit der Pflicht Ruder mitzuführen, wenn man einen weiteren E- Motor an Bord hat. Ich habe ein Konsolenboot ca. 5 x 1,80 mit 25 PS Aussenborder und möchte mich nicht unnötig mit Paddeln belasten. Reicht ein weiterer, betriebsbereiter Elektromotor am Spiegel nicht auch?

    Antworten
    • Hallo, es steht halt so drin, dass Ruder mitzuführen sind. Wir sind allerdings noch nie darauf kontrolliert worden. 2. AB ist natürlich super. Müsste man für sich abwägen. VG

      Antworten
  32. Hallo und Guten Tag.

    Wir fahren einen Cat DART 18:
    Bitten um Empfehlung, welche Ausrüstung angebracht ist.

    Mit Dank und freundlichen Grüßen, Rüdiger

    Antworten
    • Hallo, unseres Wissens nach können ausländische Bootsführerescheine nicht so einfach in deutsche umgeschrieben werden. Wenn Sie Deutscher sind und länger als zwölf Monate in Deutschland sind, müssen Sie -leider- einen deutschen FS erwerben.
      Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie hier: fuehrerscheine@dsv.org

      Antworten
    • Hallo,

      der kroatische Bootsführerschein (ist man Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland) ist ausschließlich in Kroatien gültig. Er ist keinesfalls in den Niederlanden anerkannt.

      Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie den Sportbootführerschein in Deutschland machen.

      Viel Spaß dabei!

      Antworten
  33. Hallo, einfach geniale Seite muss ich sagen!
    Ich habe da nochmals eine Frage. Ich habe ein Boot mit 78 PS das schneller fahren kann als 20 kmh, darf ich das in den Niederlanden ohne Führerschein bedenkenlos nutzen wenn ich höchstens 20 kmh damit fahre ?
    Viele Grüße Gaki☹️

    Antworten
    • Danke 🙂
      Das wird leider nicht funktionieren. Das Boot fällt in den NL unter den Begriff “Speedboot”, weil es schneller als 20 km/h fahren kann. Dafür muss der Bootsführer (in den NL) den Bootsführerschein besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein.
      Wir können nur abraten, das Boot ohne Führerschein zu fahren. Die Strafen sind sehr hoch.

      Alternative: Wenn man mit dem Sportführerschein jetzt beginnt, hat man ihn im Frühling/Sommer. Vielleicht käme das ja in Frage?

      Antworten
  34. Hallo Bootssaison,

    Vielen Dank für die informative Seite.
    Ich hätte da allerdings trotzdem noch ein paar Fragen. Wir fahren im Juni mit unserem eigenem Boot nach Holland in den Urlaub. Unser Boot (7m lang, 234 PS) ist beim WSA in Deutschland gemeldet, muss ich es für Holland noch irgendwo anders registrieren lassen? Wir haben das Kennzeichen vom WSA auf unserem Boot, brauchen wir für Holland ein anderes (IBS) Kennzeichen? Oder wird das Kennzeichen vom WSA anerkannt? Ist der Wateralmanak 1 das selbe wie das Binnenvaartpolitiereglement?

    Mit freundlichen Grüßen
    Sandra

    Antworten
    • Hallo Sandra,

      ihr werdet keine Probleme in den NL bezüglich der WSA-Registrierung bekommmen.

      Das Binnenvaartpolitiereglement (BPR) ist ein Teil des Wateralmanaks 1.
      Vorgeschrieben ist, das BPR an Bord zu haben. Die Minimalversion: Man kann sich das BPR als PDF auf ein Smartphone oder -device laden.
      Im Wateralmanak 1 stehen weitere Regeln zumn Befahren aller möglichen Wasserstraßen in den NL und in Belgien. Auch die Funkregeln sind enthalten.

      Im Wateralmanak 2 stehen z.B. die Öffnungszeiten aller Brücken und Schleusen. Außerdem stehen im Wateralmanak 2 die generellen Informationen über die Wasserwege, Funkkanäle, Anlegestellen, die jeweiligen Höchstgeschwindigkeiten für die entsprechenden Fahrgebiete.

      Wir brauchen beide Almanaks, wenn wir eine Route planen. So wissen wir, wann wir wo sein müssen und ob wir unter feststehende Brücke durchkommen etc.

      Hört sich zuerst vielleicht kompliziert an, aber man gewöhnt sich in der Praxis schnell daran.

      Viel Spaß bei eurem NL-Törn
      Frank

      Antworten
  35. Hallo bootssaison,

    Hab da mal ne Frage Bezüglich SBF Binnen.
    Wir sind ausschließlich mit unserem Schlauchboot in Niederlanden unterwegs und würden uns gerne einen 15 PS Motor zulegen.
    Haben gehört das es in den Niederlanden so ist das man nur eine Theoretische Prüfung ablegen muss die man auch Online machen kann, und die Praktische Prüfung (Fahrprüfung) nicht Notwendig ist. Stimmt das??

    Mit freundlichen Grüßen
    Jasmin

    Antworten
    • Hallo Jasmin,

      richtig. Es gibt ausschließlich eine theoretische Prüfung für den Vaarbewijs I und II. Beim Vaarbewijs I z.B. besteht die Prüfung aus 40 Multiple Choice Fragen. Man klickt an einem PC die Antworten, wofür man maximal eine Stunde Zeit hat. Die Fragen werden unterschiedlich stark nach Punkten gewichtet – ein bis 3 Punkte. Mindestens
      Themen sind unter anderem Navigation, Schifffahrtszeichen, akustische Signale und Seemannschaft.
      56 Punkte müssen erreicht werden zum Bestehen.

      Die Prüfung für den Vaarbewijs II ist umfangreicher und enthält zusätzlich Kartenaufgaben.
      Hier erhält man mehr Infos: https://www.vaarbewijs.nl/

      Allerdings ist auch die deutsche praktische Prüfung für die meisten der einfachere Teil 🙂

      Viele Grüße, Frank

      Antworten
  36. Hallo Zusammen.
    Finde eure Seite auch prima.
    Nur hab ich eine Frage, die mir niemannd beantworten kann.
    Ich hab ein 3,3m langes Schlauchboot. Zurzeit mit 4,5 PS Außenborder.
    Nun möchte ich einen 15 PS Motor kaufen. In Deutschland kein Problem. Nur fahren wir oft nach Holland.
    Da gilt ja die 20Km/h Regel.
    1. Wie soll man herrausfinden mit wieviel PS das Boot max. 20Km/h fährt? Soll man von 15 PS in 1 PS-Schritten sich runterkaufen, montieren und messen?
    2. Wie wird gemessen? Ich wiege 95 Kg , mein Sohn 60Kg. Stimmts bei mir, ist er zu schnell.
    3. Das 15 PS zu schnell sind ist klar. Aber es gilt nur die 20Km/h Regel. Das müsste ja heißen das ich den Motor 15PS mit einem Gasanschlag so drosseln könnte, bis 20Km/h nicht überschritten werden. Das könnte man mit einer Anschlagschraube genau einstellen.
    4. Die Regelung ist einfach nicht praxisorientiert. Wenn man max. 10 PS fahren darf, kauf ich mir nen 10 PS Motor. Aber mit dieser Geschwindigkeitsregel kann mir niemand sagen mit wieviel PS ich wie schnell fahre.
    Liebe Gruße Markus

    Antworten
    • Hallo Markus,

      jeder Polizeibeamte weiß, dass es bei einem 3,3, m langen Schlauchboot möglich ist, mit einem 15 PS Motor mehr als 20 km/h zu fahren.

      Egal wer drin sitzt, wie schwer usw. Selbst wenn ein 10 PS Motor dran hängt und ein Fahrer mit wenig Gewicht schafft über 20 km/h dann ist das Boot eben zu schnell für die führerscheinfreie Kategorie. Das ist hier der Punkt. Wer fährt und wie schwer er ist, ist dann nicht interessant. Die Beamten dürfen von dem (für dich) ungünstigsten Fall ausgehen. Auf der sicheren Seite ist man bis 5 PS. Da man aber auch viele 10 PS Schlauchboote sieht mit Fahrer ohne Führerschein, geht das vielleicht auch durch.

      Klar ist die Regel etwas schwammig, aber so läuft es seit langer Zeit in den NL.

      Trotzdem viel Spaß in den NL 🙂

      VG, Frank

      Antworten
  37. Hallo es ist jetzt so das ich ein Sportboot habe mit 75 Ps und ich habe ein Binnenschein und darf nicht auf Iselmeer fahren ???

    Antworten
    • Hallo, richtig: Das Ijsselmeer zählt nicht zum Binnenbereich. Hierfür ist zum Führen eines entsprechenden Boots der Sportbootführerschein See erforderlich.
      Ebenfalls zum Befahren der Waddenzee, der Ems und des Dollards, der Oosterschelde und der Westerschelde.

      Wenn man eins der aufgezählten Gewässer gefahren ist, kommt es einem plausibel vor, dass die Wasserstraßen nicht mehr zum Gültigkeitsbereich der Binnschifffahrtstraßen gehören.
      Anders gesagt: Diese Gewässer sind dem Meer ähnlicher als den Kanälen und Flüssen im Binnenland.

      Am besten den SBF-See noch machen … Vielleicht ein schönes Projekt für die Winterpause?

      Antworten
      • Hallo,
        Hierbei wird unterschieden….. es gibt nämlich Ijsselmeer, Markermeer, Goimeer Randmeere und Ijmeer.
        Auf dem Ijsselmeer benötigt man den SBF See,
        auf Ijmeer, Markermeer und Goimeer gilt hingegen auch der SBF Binnen. (natürlich auch SBF See, weil höherwertig.

        Quelle: POLITIE Stand auf der BOOT 2020 in Düsseldorf. Der Beamte hat extra für uns nachgeschlagen.

        Antworten
        • Hallo,

          ich kann eine bekannte niederländische Seite anbieten, die von verschiedenen Parteien in Zusammenarbeit erstellt wurde – unter anderem der Rijkswaterstaat, KNRM, Koninklijke Marine, HISWA uva.
          Hier wird die Gültigkeit der Sportbootführerscheine (Klein Vaarbewijs I und II) dargestellt: varendoejesamen

          Absatz “Er zijn 2 niveaus van het vaarbewijs:”
          Der kleine Vaarbewijs I (VBI), [das deutsche Pendant ist der Sportbootführerschein Binnen] berechtigt zum Befahren auf Flüssen, Kanälen und der Randmere.
          Aber er ist nicht gültig auf der Westerschelde, Oosterschelde, IJsselmeer, Markermeer, IJmeer, Waddenzee, Ems und Dollard.

          Im nächsten Satz heißt es:
          Der Vaarbewijs II [entspricht dem deutschen Sportbootführerschein See] erlaubt das Befahren aller Binnenwasserstraßen einschließlich Westerschelde, Oosterschelde, IJsselmeer, Markermeer, IJmeer, Waddenzee, Ems und Dollard.
          Für das Fahren auf der Nordsee sei keine Lizenz erforderlich, sondern ausschließlich, wenn man in Seehäfen reinfährt.

          Hier ist der Originaltext oben aufgeführter Website:
          Er zijn 2 niveaus van het vaarbewijs: 
          Klein Vaarbewijs I (VBI):  
          voor het varen op rivieren, kanalen en meren, inclusief Gouwzee en Randmeren. Maar niet op Westerschelde, Oosterschelde, IJsselmeer, Markermeer, IJmeer, Waddenzee, Eems en Dollard. 

          Klein Vaarbewijs II (VB2):  
          voor het varen op alle binnenwateren, dus inclusief Westerschelde, Oosterschelde, IJsselmeer, Markermeer, IJmeer, Waddenzee, Eems en Dollard. Voor het varen op de Noordzee is geen vaarbewijs nodig, wel voor de zeehavens.

          Mit wassersportlichen Grüßen, auf dass wir bald wieder obige Fahrgebiete besuchen können 🙂

          Antworten
  38. Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfreiche Antwort.
    Ich kann mich den vielen positiven Äußerungen , über diese Seite , hier nur anschließen. 🤗👍

    Antworten
  39. Hallo Boots Saison,

    Wir haben uns kürzlich ein Boot gekauft. 9.6 m, Stahl, 42 PS (sicherlich kein speedboot 😉 )
    Wir – D – , werden es in sneek liegen lassen und auch ausschließlich in Holland binnen nutzen. Muss ich es registrieren ? Wie kennzeichnen ? Was hat es mit einem Flaggenzertifikat auf sich ? ( haben jetzt einfach eine deutsche Flagge hinten dran und als heimathafen unseren Wohnsitz hinten drauf. Schiffs Name auf beiden Seiten. )
    Im voraus schon mal leben Dank…..

    Antworten
    • Hallo,

      wie in der Anfrage beschrieben, ist eine Bootsregistrierung nicht erforderlich. Das mit dem Bootsnamen, Heimathafen und der deutschen Flagge ist ok.

      Das Flaggenzertifikat ist eine Registrierung, ähnlich wie z.B. beim ADAC oder beim WSA und hat die Besonderheit, dass es gleichzeitig ein Eigentumsnachweis ist.
      Dieses muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden (klick).

      Viel Spaß mit dem Schiff.

      Antworten
  40. Hallo,

    tolle Seite die Sie hier haben.
    Habe aber noch 1+2 fragen, habe mir ein Angelboot gekauft was 4m lang und 1,60m breit ist. Mit einen 4Ps Außenborder. Würde damit nur in Holland Angeln fahren.
    Welche Ausrüstung muss ich mitführen?
    Brauche ich ein Kennzeichen.?
    Wo rauf muss ich sonst noch achten?

    Vielen Dank

    Gruß
    Marc

    Antworten
    • Hallo, da es sich um kein “Speedboat” handelt (und auch von der Länge her), muss das Boot nicht in den NL angemeldet werden. Die Polizei achtet darauf, ob ein Quickstop angelegt ist. Aus Eigeninteresse sollten Ruder angebracht sein, eine Schwimmweste im Boot sein und ausreichend Leinen vorhanden sein.
      Viel Spaß!

      Antworten
  41. Hallo eure Seite ist sehr gut,

    ich habe eine Frage zu dem nachstehenden Textbeitrag von euch.

    “Das Kennzeichen des Bootes muss in mindestens 20 cm hohen, 10 cm breiten und 2 cm starken lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern an beiden Bugseiten des Bootes angebracht sein. Falls das nicht geht, sind mindestens 10 cm hohe Buchstaben mit 6 cm Breite und 1,5 cm starken Buchstaben zu wählen. Der Name und die Adresse des Eigners ist gut sichtbar am Boot außen oder innen anzubringen”

    Unser Boot ist eine 36 Fuß Windy und hat das Kennzeichen nur am Heck. Gut lesbar, mit sehr großen Buchstaben. An beiden Bugseiten möchte ich das Boot nicht bekleben. Da es im Wasser liegt wäre dies schwer realisierbar. In einer Woche wollen wir los, habt ihr Erfahrung, wie die Wasserschutz in Holland damit umgeht, wenn das Kennzeichen nur am Heck angebracht ist.

    Freue mich auf eure Antwort.

    Antworten
    • Hallo,

      danke für euren Beitrag.
      Wir haben bislang von keinen Problemen diesbezüglich gehört.

      Viel Spaß in Holland bei eurem Törn.

      Antworten
  42. Hallo und Respekt für diese tolle Seite und das sie immer antworten.

    Wir wollen im September nach lemmer und haben dort eine Motoryacht gemietet von ca 11 Metern Länge.
    Kann ich damit überall bequem durch die Kanäle fahren?

    Zweite frage:
    Darf ich auf dem sneekermeer auch Vollgas fahren oder ist das nur auf dem ijsselmeer erlaubt?

    Dritte frage:
    Wie sieht das mit babys an Board aus? Gibt es da Probleme mit der polizei?

    Besten Dank schon mal für die Antwort

    Antworten
    • Hallo, vielen Dank für´s Kompliment 🙂
      mit der Charterjacht werden Sie viel Spaß in Friesland haben.

      Am besten planen Sie Tagesetappen. Schauen Sie vor Ihrer Fahrt auf die Binnenkarte und in den Almanak. Dort haben Sie alle Informationen bzgl. Tiefe und Breite der Kanäle und auch die Brückenhöhen, ob sie beweglich (zu öffnen) sind, Schleusenzeiten etc. Auch Anlegestellen sind dort vermerkt.
      Genau wie die Höchstgeschwindigkeiten auf dem Sneeker Meer. Dort gibt es gekennzeichnete Schnellfahrstrecken.

      Mit Babies sollte es keine Probleme geben, solange die elterlichen Sorgfaltspflichten erfüllt werden. Größte Gefahr ist wohl das Überbordgehen beim Krabbeln.

      Wir wünschen eine schöne und sichere Fahrt!

      Antworten
  43. Hallo 😉

    Die Seite ist wirklich Top! jetzt muss ich noch mal ganz genau nachfragen 🙂
    Ich habe den SBF See. Habe ich es richtig verstanden, dass ich damit auf allen Niederländischen Gewässern, auch Binnen, fahren darf? Der SBF Binnen wird dafür definitiv nicht benötigt?
    Danke und viele Grüße
    Nik

    Antworten
    • Ja, wenn man (ausschließlich) den SBF See hat, darf man in den NL Binnen ein entsprechendes Schiff führen.

      Viel Spaß dabei.

      Antworten
  44. Hallo,

    Wirklich tolle Seite!! Zwei Fragen haben wir: Kann man mit einem kroatischen Bootsführerschein Jetski fahren in Holland. ? gibt es keine “Wassernutzungsgebühr”? finde bisher immer nur Kosten für Liegeplätze.
    In Kroatien muss ich eine Wassernutzugnsgebühr pro Saison zahlen.

    Viele Grüße und lieben Dank

    Antworten
    • Hallo, leider wird der kroatische Bootsführerschein nicht in den NL akzeptiert. Eine “Wassernutzungsgebühr” wie in Kroatien gibt es in den NL nicht.
      VG, Frank

      Antworten
  45. Hallo,
    Ich möchte mir ein gebrauchtes Segelboot mit kleinem Motor kaufen. Die Schiffe, die ich mir ansehen werde sind alle kleiner als 15 m, aber unterschiedlich motorisiert von 6-15 PS. Wie kann ich wissen, ob ich mit einem solchen Motor über die Grenze von 20 km/h komme. Gilt die Geschwindigkeitsgrenze auch für Fahrten mit Segel bei ausgeschaltetem Motor?
    Ich besitze den SF Binnen und möchte gerne im IJsselmeer fahren.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Carsten

    Antworten
    • Hallo, meines Wissens nach: Unter Segel ist es führerscheinfrei.

      Zur Höchstgeschwindigkeit: Selber testen oder den Vorbesitzer fragen.

      VG, Frank

      Antworten
  46. Hallo, darf ich in Holland Führerscheinfrei ein Boot von 10,50 Meter fahren, das 78PS hat aber nicht schneller als 20kmh fährt ?
    Bin neuling daher meine frage. Habe es noch nicht erworben, weil ich mir dessen nicht sicher bin.

    Antworten
  47. Hallo was wurde passieren falls das Boot mit 15 Ps schneller fährt als 20 zubeispiel 28 bei einer Person. Bei drei oder vier wird das Boot ja je lamsamner.
    Wie berechnet die Polizei das.

    Antworten
  48. Sehr schöner Artikel. Hier erfährt man als Bootsbesitzer wirklich alles, was zu einem Bootsurlaub in Holland zu beachten ist. Erst vor ein paar Wochen hatte ich hierwegen eine Nachfrage, Bootsversicherung-Pflicht etc. in Holland und Belgien. Jetzt kann ich auf den Blog verweisen 🙂

    Antworten
  49. Hallo und schönen guten Abend !
    Recht herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung – wir haben aber noch ein Problem !
    Also kein Begrenzung bei der Verdrängung mehr –
    Mit dem SBF – Binnen und See im Binnenbereich wie lang darf das Boot sein ?
    In den Niederlanden bis 15 m und 20 km frei – und mit den gleichen Scheinen wie lang ?
    Im Seebereich generell ob in Deutschland oder Niederlande wie lang ?
    Schon mal Danke im Voraus . . .

    Antworten
    • Hallo,

      zu den Längen-Fragen. Für Deutschland: Maximale Länge des Schiffes mit deutschem SBF Binnen: Unter 15 Meter. Steht so auch auf dem FS.
      Für den Bereich See gibt es keine Längenbegrenzung für ein Sportboot (auf dem FS steht deshalb keine).

      NL: Ab 15 Meter Länge ist der Klein Vaarbewijs I (KV1) Pflicht.
      Der deutsche SBF Binnen wird in den NL als gleichwertig zum KV1 anerkannt. Ebenso berechtigt der deutsche SBF See in den Binnengewässern der Niederlande ein Schiff bis 25 Meter zu führen.
      Der SBF See wird anerkannt für den KVB II.

      Maximale Schiffslängen in NL mit dem niederländischen Führerschein Klein Vaarbewijs I UND II sind 25 Meter. Siehe auch: https://www.vaarbewijzen.nl/vb1-vb2-vba.html

      Eine angenehme Winterpause 🙂

      Antworten
  50. Hallo und schönen guten Tag
    Kann mich leider erst jetzt wieder melden !
    Die Überfahrt war super – ( bis auf die Positionslichter , die haben verrückt gespielt )
    Naja – bei einem Kauf wird wohl bei Jedem etwas geschönt ! Sollte nicht sein , aber Okay !
    Bis auf Kleinigkeiten war alles gut – wir haben es gemütlich in zweieinhalb Tagen (150 km) Überführt .
    Jetzt liegt es am Steg und wir können es Genießen und es nach unseren Wünschen umbauen .
    Aber jetzt zu etwas anderem : im Club ist eine Frage entbrannt ! ! !
    Bei vorhandenem Sportboot Führerschein für Segel und Motorboot – Binnen und See –
    Funkzeugnis – und Pyrotechnik für Signalpistolen –
    Welches Boot darf man in Deutschland und der Niederlande Steuern ?
    Länge – Breite -Tiefgang – Verdrängung – Anmeldung – Bootnummer ?
    Sehr liebe Grüße aus Wesel

    Antworten
    • Hallo, Glückwunsch zur erfolgreichen Überführung.
      Mit dem SBF Binnen dürfen Sie in Deutschland Schiffe bis 15 Meter (Anbauteile wie Bugspriet und Badeplattform nicht mitgerechnet) führen, die nicht gewerbsmäßig genutzt werden.
      Wenn Sie als Inhaber des SBF See´s im Seebereich fahren, dürfen Sie ein Sportboot führen, das länger als 15 Meter ist.

      Einschränkungen hinsichtlich der Breite oder des Tiefgangs sind mir unbekannt. Sonst gäbe es wohl ein Problem für Katamarane oder für Segler mit viel Tiefgang.
      Es gab lediglich bis zum 31.12.97 eine Einschränkung: Das Sportboot durfte maximal eine Wassserverdrängung von 15 Tonnen haben. Diese Beschränkung wurde komplett aufgehoben, auch für diejenigen Inhaber, die vor dem 31.12.97 den Führerschein erworben hatten.

      Bzgl. FS in den NL: Die Frage taucht öfter auf und habe ich auch schon öfter beantwortet.
      In Kurzform: Bis 15 Meter, unter 20 km/h schnell, benötigen Sie keinen FS. Darüber schon, der Führerscheininhaber muss mindestens 18 Jahre alt sein (auch wenn ein 17jähriger mit SBF in Deutschland sein Speedboot fahren darf, in den NL darf er es nicht führen). Darüber hinaus muss ein SBF vorhanden sein.
      Der deutsche SBF See ist in den NL überall gültig, auch im Bereich “Binnen”.

      Ich hoffe, ich habe die Frage für Sie ausreichend beantwortet.

      Viele Grüße, Frank

      Antworten
  51. Hallo,
    Erstmal Kompliment zur sehr guten und informativen Seite!

    Wie sieht es denn aus mit sportbooten über 20m? Denken über den Kauf einer Princess V64=20,33m nach, Länge gemessen über alles (nicht Wasserlinie).
    SBF binnen und See sind beide vorhanden.
    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Tanja

    Antworten
    • Hallo Tanja, danke fürs Lob.

      Mit einer so großen Yacht sieht es natürlich sehr komfortabel aus. Es gibt nicht viele Schiffe in dieser Größenordnung auf den Maasplassen, aber ihr seid auch nicht die einzigen. Wir hatten die Gelelgenheit, auf der boot 2016 die aktuelle Princess 25 m vorab der Messe zu besuchen und hatten auf der facebook Bootssaison darüber berichtet.

      Es gibt Vor- und Nachteile, mit fast jedem Schiffstyp und jeder –größe. Jedoch werdet ihr einen schönen Hafenplatz finden und auch der Tiefgang von ca. 1,45 m (?) lässt das Fahren auf nahezu allen Plassen zu. Allerdings könnte es mit den Landliegstegen auf den Seen etwas knapp werden mit der Tiefe. Aber bei ca. 5 Meter Breit ist die tiefste Stelle auch wieder, ca 2,80 Meter nach Fendern im See, also vielleicht passt es schon wieder.
      Die Höhe dürfte fast egal sein. Das niederländische Gebiet ist zu einem Großteil mit beweglichen Brücken ausgestattet. Euer Schiff wäre eh nicht die Flybridge-Version, richtig? Die Unterhaltskosten werdet ihr sicherlich kennen.

      Vom Führerschein her sollte alles ok sein.
      Für Schiffe größer als 15 m und für solche, die schneller als 20 km/h fahren können. ist ein Führerschein in den NL erforderlich. Das sind: „Vaarbewijs Teil I“ (für die übrigen Gewässer, sieh Teil II) und „vaarbewijs Teil II“ (Ijsselmeer, Oosterschelde, Westerschelde, Waddenzee, Dollard und Ems)

      Der Sportführerschein Binnen entspricht dem holländischen „klein vaarbewijs Teil I“.
      Der deutsche SBF See wird anerkannt für den „klein vaarbewijs Teil II“.
      Somit solltet ihr mit euren Führerscheinen die Princess überall in den NL fahren dürfen.

      Lasst mich wissen, wie es weitergeht. Gerne schaue ich mir die Yacht an 😉

      Viele Grüße
      Frank

      Antworten
  52. Kann mir jemand sagen ob was ein bootschein kostet und wo mann den machen kann in Holland und Deutschland komme aus dem schönen Sauerland 🙂

    Antworten
    • Der Führerschein muss in Deutschland gemacht werden.
      Kosten, alles in circa:
      Ärztliches Attest 10 €,
      Prüfungsgebühr Binnen und See: Jeweils zwischen 70 und 80 €
      plus praktische Fahrausbildung, je Stunde zwischen 50 und 100 €, meistens zwischen 2 und 5 Stunden.
      Bücher oder Online-Trainer zusätzlich plus Navibesteck.
      Prüfungsort kann man sich selber aussuchen und selber anmelden. Natürlich macht auch die Fahrschule/VHS etc. die Anmeldung, sofern man hier den theoretischen Unterricht besucht.
      Mehr Informationen gibt es hier

      Antworten
  53. Hallo,

    vielen Dank für die schnelle und erschöpfende Auskunft. Diese wichtigen Daten (Tiefgang, Durchfahrtshöhe usw.) müssten ja in den entsprechenden Karten verzeichnet sein.

    Gruß
    Thomas

    Antworten
    • Ja genau, in der ANWB Waterkaart B sind die Informationen auf jeden Fall drin, und dort sind auch die vielen freien Liegeplätze der Marrekrite verzeichnet. Die Karte gehört normalerweise zur Ausstattung eines Charterbootes, ebenso der Wateralmanak Teil 2, in dem man die Brückenöffnungszeiten und sonstige Fahrregeln für die jeweilige Wasserstraße findet.

      Antworten
  54. Hallo,

    wir wollen im nächsten Sommer einen Hausbooturlaub machen. Das Boot das wir uns ausgesucht haben, hat die Maße 14,20 x 4,20 x 1,30 m und eine Durchfahrtshöhe von 3,95 m. Sehen Sie da im Bereich von Drachten, Sneek, Heerenveen, Lemmer usw. Probleme wegen der Größe des Bootes?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Gruß
    Thomas

    P.S. Super Seite…

    Antworten
    • Hallo Thomas,
      danke 🙂

      In dem Bereich sehen wir kein grundsätzliches Problem für ein Boot dieser Größe. Viele Brücken dort sind bewegliche Brücken, und es gibt ausreichend Liegemöglichkeiten auch für größere Boote. Das Gebiet ist so reich an Wasserwegen, da macht es nichts aus, wenn man die ein oder andere Strecke nicht nehmen kann, weil es an der nur feste Brücken gibt. Man muss natürlich die Strecken entsprechend planen, und in dem Bereich und mit dem Tiefgang würden wir auch empfehlen die Wassertiefe im Auge zu behalten.
      Ansonsten ist das ein hervorragendes Revier für so ein Hausboot.
      Wir wünschen Ihnen viel Spaß in Friesland!

      Antworten
  55. Hallo !
    Wir wollten uns nochmal bedanken für die schnelle Hilfe !
    Aber beide Sachen sind nichts für uns auf die schnelle .
    Eins kann man runterladen – aber – muss ein Programm kaufen
    damit man es benutzen kann – und ob es dann bei uns funktioniert auf dem Laptop ?
    Dass andere von ANWB kann man runter laden , –
    ist aber nur kurz und zeitlich begrenzt nutzbar – dann neu runterladen ?
    Weiß nicht ob das sinnvoll ist für – erst mal – eine Überfahrt !
    Trotzdem Liebe Grüße aus Wesel

    Antworten
  56. Okay – ist ja Toll !
    Werde ich am Wochenende nachsehen ,
    Wir brauchen was auf die schnell für die Überfahrt .
    Sollte ja auch noch alles mit dem Urlaub klar sein .
    Vielen Dank !
    Liebe Grüße aus Wesel

    Antworten
  57. Hai ! Super !
    Danke für die schnelle Antwort , eine weitere Frage wenn es erlaubt ist .
    Wo – bzw. wie bekommt man kostenlose Karten der Wasserstraßen zum runterladen,
    für Deutschland und die Niederlande die auch auf einem normalen Laptop
    halbwegs gut funktionieren – kein Plotter der mächtig teuer ist ,
    und von den Karten erst gar nicht zu reden ?
    Liebe Grüße aus Wesel – – –

    Antworten
  58. Hallo und guten Tag an Euch ,
    sehr gute Seite finde ich –
    Habe da ein paar Fragen !
    Wir haben uns in Holland ein Boot gekauft und wollen es nach Deutschland bringen ,
    10,50 m lang ohne Funk an Bord wie machen wir es bei dem Schleusen ?
    Der Almanak muss an Bord sein ?
    Wo könnte man den runter laden – dieser reicht doch elektronisch (Stick) ect. – oder ?
    Liebe Grüße aus Wesel

    Antworten
  59. ups hab vergessen: wir wollen ein Boot mit etwa 10-12 m kaufen, das dann halt auch nicht zu stark motorisiert sein soll. Aber bequem wollen wir es halt schon haben.

    Antworten
    • Hallo,

      ich füge beide Anfragen zusammen (s.u.).

      Sie können in den NL ein Boot bis 15 Metern führerscheinfrei fahren, sofern es nicht über 20 km/h fährt.
      Pragmatisch sehen ich drei Möglichkeiten:
      1.) Sofern Sie an einem einzigen öffentlichen Landliegeplatz bleiben möchten und auf Ihrem Schiff wohnen möchten, so müssen Sie sich bei der Gemeinde erkundigen, wo das möglich ist und unter welchen Auflagen.
      2.) Sie buchen einen Liegeplatz in einem Hafen. Hier ist alles vorhanden: Strom, Wasser, Sanitärgebäude, evt. Waschmaschine und Trockner. Hier werden Sie auf mehrere Gleichgesinnte treffen, die sich überwiegend im Hafen bzw. auf ihrem Boot aufhalten.
      3.) Sie fahren ständig andere Plätze an. So wohnen Sie natürlich auch auf Ihrem Schiff und erleben ständig etwas Neues 🙂

      Viel Spaß und Erfolg dabei!

      ———————————————-

      Eingereicht am 31.08.2016 um 2:54 pm

      Hallo!

      schliese mich dem “sehr gute Seite an”!
      Ist es möglich in Amsterdam oder Rotterdam auf einem Motorboot zu wohnen ohne Führerschein?
      Ich habe mal zwei Wochen vor über 10 Jahren auf einem gewohnt und fand Das super. Da ich in der Pension bin hält mich sonst nichts davon ab.

      Danke!

      Antworten
  60. Hallo!

    schliese mich dem “sehr gute Seite an”!
    Ist es möglich in Amsterdam oder Rotterdam auf einem Motorboot zu wohnen ohne Führerschein?
    Ich habe mal zwei Wochen vor über 10 Jahren auf einem gewohnt und fand Das super. Da ich in der Pension bin hält mich sonst nichts davon ab.

    Danke!

    Antworten
  61. Wollte mal fragen wieviel ps ich denn in holland ohne führerschein bewegen darf denn wie hier 15ps sind es ja nicht.

    Und könnte mir vlt. Jemand erläutern was ich alles anmelden muss um mich vorerst mit einem 15ps schlauchboot auf der weser zu vergnügen

    Antworten
    • Hallo Dennis, wenn dein Boot schneller als 20 km/h fährt, brauchst du in Holland einen Führerschein -> siehe Antwort vom 2.7.16 an Harald. Das Boot ist in Deutschland anmeldepflichtig, wenn es mehr als 3 PS hat und mindestens 2,5 Meter lang ist. Anmelden kannst du es z.B. bei einem WSA (Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt) machen. Hier steht, was du alles benötigst.
      Du kannst es auch bei einer amtlich anerkannten Stelle anmelden, z.B. beim ADAC. Die zu erbringenden Unterlagen dürften die selben sein.

      Antworten
  62. Hallo und danke für die Top Seite.
    Ich habe ein 4.1m Schlauchboot mit 15 PS und habe es beim ADAC registrieren lassen (Internationaler Bootschein), muss ich wenn ich in Holland Binnen oder See fahren möchte mich noch in Holland irgendwo anmelden oder reicht das?

    Antworten
    • Hallo Harald, die amtlich anerkannte Registrierung beim ADAC reicht. Bei 15 PS wird allerdings in den NL ein Führerschein für ein 4 Meter langes Schlauchboot benötigt, da es schneller als 20 Km/h sein dürfte. Außerdem muss der Schiffsführer mindestens 18 Jahre alt sein.

      Viel Spaß beim Fahren

      Antworten
  63. Hallo ich bin 16 jahre alt und Inhaber des Sportbootführerscheins Binnen sowie See darf ich jetzt alleine in Holland Boot fahren wenn die Motorisierung bei 90Ps und die Länge des Bootes bei 5.70m liegt?

    Antworten
  64. Hallo
    super informative Seite, meine Frage bezieht sich auf Belgien .Ich möchte mit meinem Boot zur Nordsee es liegt in Roermond und 10m lang.. ohne Funk an Bord Baujahr 1976. Darf ich so durch Belgien fahren? Habe gelesen das dort ab 7m Bootslänge Funk an Bord Pflicht sei. Im oraus vielen Dank Gruss Robert

    Antworten
  65. Tolle Seite mit guten Infos! Habe zum Bootfahren in den NL noch eine Frage. Kann ich (Deutscher mit Wohnsitz in F) ein Segelboot (12m) in Holland registrieren und brauche ich dazu einen Wohnsitz in den NL?

    sonnige Gruesse

    Antworten
    • Ansprechpartner wären der ANWB, anwb watersport und auch botenregister.
      Wenn man das nicht lesen kann, so könnte man z.B. nach Roermond fahren und in den dortigen ANWB-Shop gehen. Die Mitarbeiter sprechen deutsch.
      ANWB ist sowas in den Niederlanden wie bei uns der ADAC.

      Antworten
  66. Hallo, ist der EU-Mehrwertsteuernachweis generell für alle Boote ab Baujahr 1.1.1985 zu erbringen oder nur für Boote über 7m Länge?
    Gruß, Achim

    Antworten
    • Hallo, nach unserer Kenntnis gibt es keine Funkpflicht für private Boote unter 15 Meter Länge. Es wird lediglich empfohlen, ein Funkgerät an Bord zu betreiben.
      Grüße, Frank

      Antworten
  67. Hey,
    wollte mich mal für die tollen Informationen auf der Seite bedanken.
    Wirklich sehr hilfreich für Einsteiger.
    Als Angler frage ich mich natürlich, ist dieser vielerwähnte Almanak auch auf deutsch oder nur niederländisch, so wie das Buch zum Vispas?
    Nicht so leicht dahinter zu steigen was die manchmal meinen,.. auch wenn niederländisch fast Denglish ist,.. 😉
    Nichtsdestotrotz, besten Dank nochmals für die Informationen!

    LG
    McZander aka s3nad

    Antworten
  68. Hallo, sind gerade in Lemmer/ Holland eingetroffen, unser Zodiac 3,40m hat keine Regristriernummer, bzw. ist nicht eingetragen. Kann man Das Schlauchboot auch in Holland noch eintragen lassen?
    Freue mich über Antworten
    Gruß

    Antworten
    • Hallo, das Boot muss für Holland nur eingetragen werden, wenn es ein schnelles Boot ist, also schneller als 20 km/h fährt.
      Generell kann es auch in NL angemeldet werden.
      Viel Spaß im Urlaub!

      Antworten
  69. Tolle Seite und super Informativ. Eine frage hab ich aber noch. Wenn ich mit einem Schlauchboot 3,10m mit 8 PS auf die Ijssel bei Rheederlaak will, was muß ich dabei beachten.
    Rettungswesten, Anker Pflicht?

    Antworten
    • Danke 🙂
      Für ein kleines, offenes Boot (das kein Speed Boot ist) ist die allgemeine Ausrüstungspflicht recht abgemildert. Ansonsten sind die Befahrensregeln und Hinweise zum Revier im Almanak 2 beschrieben.
      Auf der IJssel bei Rhederlaag gibt es Berufsschiffe und eine starke Strömung.
      Rettungswesten sollten aus Sicherheitsgründen getragen werden. An Bord sollte die rote Notflagge sein. Paddel/ Ruder für einen evt. Motorausfall aus Eigeninteresse. Ihr müsstet allerdings plausibel machen können, dass das Boot unter 20 km/h als Höchstgeschwindigkeit fährt (sonst: Speed Boot), damit die Vorschriften für schnelle Boote auf euch nicht anwendbar sind. Eine Pflicht, einen Anker mitzuführen, gibt es in dem Fall nicht.

      Antworten
  70. Hallo:)
    wenn man mit einem kleinen Schlauchboot ans Land möchte, darf man es dann einfach an Land ziehen? Und wenn ja, darf man das dann auch wenn es sich um ein frei begehbares Naturschutzgebiet handelt?
    Übrigens ist das hier eine sehr gelungene Internetseite !

    Antworten
    • Generell ja, sofern es nicht verboten ist … Die Befahrensregeln können im Almanak nachgelesen werden. Manchmal ist der Grund neben dem Gewässer privat und die Eigentümer verbieten das Anlegen per Schild.
      Natürlich hängt das Anlegen an Land noch von anderen Faktoren ab, so ist es manchmal unmöglich, ohne Steg an Land zu kommen.

      Antworten
  71. Hallo,
    erst mal Respekt für diese schöne Webseite. Ich interessiere mich selber für das Thema und überlege den Sportbootführerschein Binnen zu machen. Da ich auch aus der Region Aachen-Düren komme, würde sich Holland bzw. Die Niederlande oder auch Belgien natürlich anbieten.

    Antworten

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