Bootsurlaub Kroatien
2 Boots-Törns mit wunderschönen Destinationen:
Wichtige Infos über Kroatien
Vorschriften Bootsführerschein Kroatien
Zum Befahren der kroatischen Adria wird ein Bootsführerschein für ein Motorboot benötigt. Es gibt keine Freigrenze nach Leistung oder Geschwindigkeit wie in einigen anderen Ländern. Für Deutsche gilt der Sportbootführerschein See oder ein adäquater Nachweis für Kroatien.
Im Bootsurlaub Kroatien machen einige Urlauber den kroatischen Bootsführerschein. Die Prüfungen werden vom Hafenkapitän abgenommen. Erwirbt man als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland den kroatischen Bootsführerschein, so ist dieser ausschließlich in Kroatien gültig. Um zum Beispiel die italienische Adria befahren zu dürfen, benötigt man in diesem Fall einen deutschen Führerschein. Der Deutsche mit dem kroatische Führerschein darf leider nicht die italienische Adria befahren.
Ein Sportbootführerschein in Kroatien ist lediglich nicht erforderlich für …
– Boote unter 2,5 Meter ohne Motor.
– Paddelboote/ Ruderboote.
Für alle anderen Boote gilt: Ein Sportbootführerschein muss her!
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung im Hafenamt
Für den Bootsurlaub Kroatien wird eine Befahrungsgebühr und Kurtaxe für das eigene Boot fällig. Dieses Permit erhält man beim Hafenkapitän.
Zum Beispiel betragen die Kosten für ein 8,5 Meter Boot mit 200 PS umgerechnet Euro 120 für die Dauer von 15 Tagen (für 1 Jahr Euro 310).
Für ein 12 Meter langes Boot mit 460 PS betragen die Kosten ca. Euro 240 für 15 Tage (für 1 Jahr Euro 557). Sea-Help hat einen Gebührenrechner online gestellt.
Diese Unterlagen sind dem Hafenamt vorzulegen:
Sportbootführerschein See oder ein für Kroatien gültiger Bootsführerschein.
Bootsregistrierung und Eigentumsnachweis,
EU-Mehrwertsteuernachweis,
Nachweis Bootshaftpflichtversicherung. Die Versicherung muss vorhanden sein, wenn der Bootsmotor mehr als 15 kW hat. Die Mindestdeckung beträgt 460 000 Kuna, etwa 460000 Euro.
Ist das Boot geliehen, wird eine beglaubigte Vollmacht durch einen Notar erforderlich.
Sofern man auf dem Seeweg einreist: Crewliste.
Liste der Haupt-/Hafenämter
In den unten aufgeführten Orten kann man sein Boot anmelden. Man kann sowohl beim Haupthafenamt als auch beim Hafenamt die Anmeldung durchführen.
Haupthafenamt Pula.
Hafenämter sind in: Umag, Rovinj, Novigrad, Porec, Rabac, Rasa.
Haupthafenamt Rijeka.
Hafenämter sind in: Bakar, Baska, Kraljevica, Mali Losinj, Malinska, Mos. Draga, N. Vinodolski, Omisalj, Opatija, Punat, Rab, Silo, Susak.
Haupthafenamt Zadar.
Hafenämter: Biograd, Ist, Preko, Sali, Silba, Pag.
Haupthafenamt Sibenik.
Hafenämter: Murter, Primosten, Rogoznica, Tisno, Vodice.
Haupthafenamt Split.
Hafenämter: Trogir, Hvar, Omis, Starigrad, Makarska, Jelsa, Rogac, Sucuraj, Milna, Vis, Supetar, Komiza, Sumartin.
Haupthafenamt Ploce.
Hafenamt: Metkovic.
Haupthafenamt Dubrovnik.
Hafenämter: Davtat, Komolac, Sobra, Trpanj, Korcula, Ston, Vela Luka, Slano, Lastovo, Trstenik.
Der Nachweis über die bezahlten Gebühren ist auf dem Boot mitzuführen. Die Hafenmitarbeiter lassen sich das Permit zeigen bei der Anmeldung. Auch bei Kontrollen der kroatischen Behörden ist der Nachweis vorzulegen.
Wind & Wetter
– Bora/ Bura: Die Bora kann Orkanstärke erreichen. Sie kommt vom Nordosten und bewegt stark das Meer.
– Maestralwind: Schönwetterwind. Er bringt Erfrischung von warmen Temperaturen. Er kommt vom Westen und weht im Sommer.
– Jugo: Kommt vom Süden, bringt Feuchtigkeit und dunkle Regenwolken.
– Tramontana: Kommt aus nördlichen Richtungen und wird oft zu Bora.
– Nevera: Im Sommer kann sie schnell und unverhersehbar kommen. Sie kommt immer aus Richtung des offenen Meeres. Teils äußerst schwerer Sturm.
Ausrüstungsempfehlung
Mindestens 3 Leinen
Je Person eine Rettungswesten
Erste-Hilfe-Kit,
Taschenlampe,
Seekarten,
Wasserfest verpackte Streichhölzer oder Feuerzeug,
Handfeuerlöscher (Wiedergegeben wie vorgeschrieben):
– Bis 20 kW: 2 kg Handfeuerlöscher.
– Über 20 kW: 6 kg Handfeuerlöscher.
– Wenn Wohn- und Kocheinrichtungen vorhanden sind: Zusätzlich 4 kg Handfeuerlöscher.
Signalpistole (Europäischer Feuerwaffenpass erforderlich) oder Handfackeln.
Seefunkanlage (muss bei der Bundesnetzagentur angemeldet sein, Seefunkschein muss vorhanden sein).
Notruf auf See
Das Seenotrettungszentrum (MRCC) in Rijeka rund um die Uhr besetzt und koordiniert alle Rettungsaktionen. Das MRCC ist über den VHF Kanal 16 erreichbar.
Via GMDSS (DSC, VHF Kanal 70 bzw. Grenzwelle 2187,5 kH erreichbar.
Die Telefonnummer des kroatischen MRCC lautet:
Aus dem kroatischen Netz: 195,
Aus dem Ausland +385 51 195.
Sea Help
ist eine Art Pannendienst auf See für den Bootsurlaub Kroatien. Gegen Mitgliedschaftsgebühr wird geholfen und abgeschleppt. Die 24-Stunden Hotline: +385 919 112 112. Auf Kanal 16 ist er ebenfalls erreichbar.
Naturschutzgebiete
Die Nationalparks Brijuni-Inseln, die Kornaten, der Nationalpark Krka, Mljet und der Linski-Kanal sind besonders geschützt. Hier gelten Sonderregelungen für das Befahren und Ankern sowie für das Übernachten. Teilweise werden Gebühren erhoben. Die entsprechenden Verordnungen oder Reiseführer helfen weiter.
Ankern
Nicht überall ist Ankern erlaubt. Boote unter 12 Meter Länge müssen mindestens 50 Meter Abstand zur Küste halten. Boote länger als 12 Meter müssen mindestens 150 m Abstand halten.
Geschwindigkeit
In Buchten und Häfen: 4 Knoten, max 7,5 km/h. Immer auf Schwimmer achten! Das Schwimmen in Häfen ist zwar verboten, aber wird oft missachtet. Das Schiff ist so zu führen, dass ein Aufstoppen und ein Ausweichen jederzeit möglich ist.
Speed-Limits West- und Südküste von Istrien, 5 Knoten in diesen Bereichen:
– kroatischer Teil des Piranski Zaljev,
– Linski Kanal,
– Luka Veruda, Luka Budava,
– die Bucht von Medulin.
In den Nationalparks gibt es ebenfalls Begrenzungen. Das jeweilige Fachbuch/ der Revierführer weiß mehr 🙂
Nützliche Links:
Liegegebühren für die Stadthäfen im Bereich Sibenik: http://www.luskz.hr/Pristojbe.html
Küstenhandbuch Kroatien und Slowenien*
Hafenguide Kroatien Montenegro Slowenien*
Törnführer Kroatien und Slowenien*
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